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Serie: Lebensfragen - Lebenshilfe

01.07.2016

Eine Quelle zur Erfrischung

Die sexuelle Begegnung mit der geliebten Partnerin/dem geliebten Partner stellt aus psychologischer Sicht eine Quelle für unser psychisches und physisches Wohlbefinden dar. Aus dieser Quelle können wir uns auf unserem Lebens- und Liebesweg immer wieder erfrischen. Durch den leidenschaftlichen sexuellen Austausch werden unsere Bedürfnisse nach Beachtung, Zuwendung, Anerkennung, Geborgenheit und Erwünschtheit befriedigt, unser Selbstwertgefühl wird gestärkt. Unser Lebens- und Liebesglück wird durch das intime Zusammensein in der Partnerschaft beträchtlich gefördert, da mit diesem die Erfahrung des Liebenkönnens, des Geliebtwerdens und Akzeptiertwerdens verbunden ist.

Die moderne Entwicklungspsychologie verweist darauf, dass sich unsere sexuelle Entwicklung über die gesamte Lebensspanne erstreckt. Bereits in der frühen Kindheit wird der Grundstock für die künftige Entwicklung des sexuellen Erlebens und Verhaltens gelegt (Urvertrauen etc.). Im frühen Erwachsenenalter stellt sich uns die Entwicklungsaufgabe, Liebesbeziehungen „auf Augenhöhe“ einzuüben. Welche Liebesfähigkeit wir entwickeln, hängt wesentlich von unserer Lerngeschichte ab. In wissenschaftlichen Befragungen wurde die These bestätigt, dass sexuelle Interessen in enger Beziehung zu den in früheren Jahren gemachten Erfahrungen stehen. Positive Erfahrungen fördern die sexuellen Aktivitäten, negative Erfahrungen können zu problematischen Entwicklungen, Enttäuschungen, Rückzugsverhalten usw. führen.

Geschenk Gottes

In einer Partnerschaft übernehmen sexuelle Aktivitäten verschiedene Funktionen. Sie dienen der Fortpflanzung, dem Lustgewinn, vermitteln Lebensfreude und Vitalität. In seinem beeindruckenden Schreiben „Die Freude der Liebe“ weist Papst Franziskus ausdrücklich darauf hin, dass die erotische Dimension der Liebe ein „Geschenk Gottes“ ist.

Im Folgenden stelle ich Ihnen zur Veranschaulichung des Themas „Sexualität in der Partnerschaft“ einen kurzen Ausschnitt aus dem von Andrea Hammerl und mir verfassten Buch „Gemeinsam glücklich. Ehepaare verraten ihr Geheimnis“ vor. Bei den Recherchen zu unserem Buch baten wir Sophie (45 Jahre) und Johannes (46 Jahre), uns zu erzählen, welche Bedeutung für sie Zärtlichkeiten und sexuelle Aktivitäten in ihrer Partnerschaft haben. Ihre Reaktion auf unsere Frage beschrieben wir im Buch wie folgt: „‘Zärtlichkeit ist wichtig‘, findet Johannes, ‚wir kuscheln gern‘. Alles andere ergibt sich dann. Sex nach Plan ist nicht vorgesehen. Ein Küsschen morgens und abends ist selbstverständlich, sich in den Arm nehmen ist nach wie vor wichtig, vielleicht sogar intensiver als früher. ‚Die Sexualität wird ruhiger‘, meint Sophie, Kraft tanken beim anderen, miteinander kuscheln werde dafür umso wichtiger mit der Zeit“.

Kommt es bei einem Paar hinsichtlich ihrer sexuellen Aktivitäten zu Unzufriedenheiten und Spannungen, verweisen diese meiner Ansicht nach oftmals auf problematische Entwicklungen in anderen Bereichen des Zusammenlebens: Da gibt es beispielsweise die Frau, die sich der Sexualität entzieht, weil sie das Gefühl hat, von ihrem Mann dauernd vereinnahmt zu werden. Da gibt es den Mann, der sich nicht traut, seine Frau zu verführen, weil er sich ungeliebt fühlt und ihn die Angst vor weiterer Ablehnung lähmt. Ob allein oder mit Unterstützung einer Beratungsstelle kann es diesen Paaren gelingen, die Ursachen ihrer Belastungen zu erkennen und diese schrittweise zu bewältigen. Dann steht dem Wiedereinzug der Lust ins gemeinsame Partnerschaftsnest nichts mehr im Wege.

Liebe Leserinnen und Leser, damit die Lust in Ihrer Partnerschaft lebendig bleibt, möchte ich Ihnen noch eine Empfehlung von Kurt Starke mit auf den Weg geben. Der Sexualwissenschaftler ermutigt die Partner in einer Liebesbeziehung immer wieder, die Kunst des Verführens zu pflegen. Für ihn gehört die Verführungskultur zur Liebe. Er empfiehlt daher, verstärkt einander Komplimente zu machen, zu flirten und auf spielerische Weise das Interesse des anderen zu wecken.

Dr. Gerhard Nechwatal, Kirchenzeitung vom 3. Juli 2016

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